Honorar Coaching


Das Honorar richtet sich wesentlich an der Berufserfahrung, am Fach- und Erfahrungswissen sowie der Qualifikation aus. Die Tarife sind auch abhängig vom inhaltlichen Fokus, dem Umfang und Format des Mandats. Die Honoraransätze bewegen sich gemäss Mitgliederumfrage des bso von 2011 und dem Qualitätsstandard für selbstständige Trainer. Zwischen den Sitzungen werden gezielt Aufträge bearbeitet. Die Kombination von direktem Gespräch vor Ort und unterschiedlichen Kommunikationskanälen ermöglicht eine flexible und passgenaue Beratung. Der Wille, sich mit sich selbst auseinanderzusetzen, wird vorausgesetzt.
Sondierungsberatung: Pauschal 150 CHF. Das Erstgespräch ist bar zu bezahlen und beidseitig verbindlich. Bei Absage des Termines und keiner neuen Terminvereinbarung wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 CHF für die mit dem Auftrag anfallenden Dienstleistungskosten erhoben.

Individualcoaching Selbstzahlende: 140 CHF bis 180 CHF pro Stunde. Bis 24 Jahren gelten für Lernende und Studierende, die die Kosten allein tragen, separate Tarife (gegen Ausweis). Ebenso gelten für Privatpersonen mit KulturLegi separate Tarife (gegen Ausweis).

Unternehmen, zuweisende Stellen, öffentliche Betriebe und Verwaltungen: 180 bis 240 CHF pro Stunde
Gruppensetting: 210 CHF bis 270 CHF pro Stunde (exkl. Spesen)
Tagesansatz: 1’500 CHF bis 2’500 CHF (exkl. Spesen)
Abendansatz: 750 CHF (exkl. Spesen)
Recherche, Testauswertung, Aktenstudium: ab 140 CHF pro Stunde für Selbstzahlende und 180 CHF pro Stunde für Unternehmen, zuweisende Stellen, öffentliche Betriebe und Verwaltungen.

Ergänzende Bemerkungen: Pro Auftrag wird mindestens eine halbe Stunde verrechnet. Jede weitere angebrochene Viertelstunde wird aufgerundet. Leistungen ausserhalb des Individualsettings zeigten in den letzten Jahren eine starke Mengenzunahme. Diese Leistungen werden detailliert ausgewiesen und separat berechnet, ebenso Durchführungen von Testverfahren und Spesen externer Settings. Bitte beachten Sie, dass Lerntherapien von Krankenkassen nicht anerkannt sind.

Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kt. Bern (GSI/AIS): Pädagogisch-therapeutische Massnahmen bei Jugendlichen mit einer Lese- und Rechtschreibstörung (LRS/Legasthenie) im Nachschulbereich sind Bestandteil des Leistungsangebotes. Vorgängig wird ein Gesuch um Übernahme der Kosten für Logopädie (LRS) durch eine vom Kanton anerkannte Abklärungsstelle veranlasst.

Laufbahn

Biografisch-kreatives Arbeiten bei Laufbahnfragen

Beratung

Neue Perspektiven für Mensch und Organisation

Bildung

Massgeschneiderte Trainings und Schulungsangebote

Beruf + Bildung Brunner