Honorar Coaching
Ergänzende Bemerkungen: Pro Auftrag wird mindestens eine halbe Stunde verrechnet. Jede weitere angebrochene Viertelstunde wird aufgerundet. Leistungen ausserhalb des Individualsettings zeigten in den letzten Jahren eine starke Mengenzunahme. Diese Leistungen werden detailliert ausgewiesen und separat berechnet, ebenso Durchführungen von Testverfahren und Spesen externer Settings. Bitte beachten Sie, dass Lerntherapien von Krankenkassen nicht anerkannt sind.
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kt. Bern (GSI/AIS): Pädagogisch-therapeutische Massnahmen bei Jugendlichen mit einer Lese- und Rechtschreibstörung (LRS/Legasthenie) im Nachschulbereich sind Bestandteil des Leistungsangebotes. Vorgängig wird ein Gesuch um Übernahme der Kosten für Logopädie (LRS) durch eine vom Kanton anerkannte Abklärungsstelle veranlasst.